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Polizeihubschrauber sind vom Flugverbot über dem Untersberg ausgenommen. Foto: BRK BGL

Weiterhin Flugverbot

Bischofswiesen – Die Deutsche Flugsicherung hat Dienstagmittag ein allgemeines Flugverbot über dem Untersberg verhängt. Das bestätigte Pressesprecherin Kristina Kelek gestern auf Nachfrage. Die Information haben alle gewerblichen und privaten Piloten erhalten. Das Verbot soll zum reibungslosen Abtransport des verletzten Höhlenforschers Johann Westhauser  beitragen.


Wie die Deutsche Flugsicherung mitteilt, gilt das Verbot bis einschließlich Sonntag. Es umfasst einen Radius von fünf nautischen Meilen, was etwa neun Kilometern entspricht, und reicht bis in eine Höhe von etwa 8 000 Fuß, also rund 2 440 Metern. Es gilt für Fluggeräte jeder Art. Also auch für Segelflugzeuge und Ballone. Nicht davon betroffen sind Flugzeuge, die den Flughafen Salzburg ansteuern oder dort abheben. Die Flugbeschränkung gilt ebenfalls nicht für Polizei- und Rettungseinsätze.

Wie die Pressesprecherin mitteilt, soll das Flugverbot vor allem verhindern, dass Medienvertreter aus dem Hubschrauber heraus filmen und damit die Rettung stören. Bei Nichtbeachtung des Verbots drohen den Piloten hohe Bußgelder. Für deren Verhängung ist unter anderem das Luftfahrtbundesamt zuständig. Christian Fischer