Justizia im Gegenlicht
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Symbolbild Foto: Arne Dedert/DPA

Aschauer Mord muss neu verhandelt werden

Der Prozess um den Mord an einer jungen Frau in Aschau im Chiemgau muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen 23-Jährigen gekippt.


Der junge Mann war vom Landgericht Traunstein wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden (wir berichteten). Wie der BGH am Mittwoch mitteilte, hat der Senat die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die den Fall neu zu verhandeln hat.

Das Ersturteil wurde wegen eines Verfahrensfehlers, den die Verteidigung gerügt hatte, aufgehoben, so der BGH. Die Vorsitzende der Jugendkammer durfte laut BGH nicht mehr mitwirken, nachdem sie sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte. Diese erfuhr hiervon erst über einen Monat später. Sie lehnte daher für den Angeklagten die Vorsitzende als befangen ab. Die Jugendkammer wies diesen Antrag ohne Mitwirkung der Vorsitzenden zurück, unter deren Vorsitz der Prozess daher zu Ende geführt wurde.

Dies hielt der Nachprüfung durch den Senat nicht stand. Mit dem heimlichen Vorgehen habe beim Angeklagten der Eindruck entstehen können, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich verhielt. fb