Die Postbank bedauert diese Serviceeinschränkung und bittet ihre Kundinnen und Kunden um Verständnis. Wie andere Unternehmen auch, ist sie gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten die Teilnahme an Betriebsversammlungen auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Zeitpunkt und Dauer der Betriebsversammlung legt der Betriebsrat fest.
Die Postbank hat darauf keinen Einfluss.
fb/red