Bei dem Mann aus dem südlichen Landkreis wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemtest bestätigte den Verdacht der Beamten, der Test ergab einen Wert im strafbaren Bereich.
Der 30-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen und muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Die Polizeiinspektion Traunstein weist an dieser Stelle erneut darauf hin, dass ein E-Scooter unter die Definition eines Kraftfahrzeugs fällt und damit einhergehend für den Fahrer auch die entsprechenden Grenzwerte bei Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum gelten.