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Das stand am 3. Juni 1891 in der Zeitung

Laufen. Ein in Oberndorf geborener und dort beheimateter 9-jähriger Knabe, der z. Z. in Lemau (Bayrisch) in Kost und Pflege sich befindet, erhielt von seiner in Oberndorf sich befindlichen Mutter ein neues Kleidchen.


Letzter Tage durfte er deshalb noch Oberndorf gehen und zu seiner ganz außergewöhnlichen Freude waren Hose, Weste und Joppe auch schon fertig. Er bekleidete sich damit gleich in der Schneiderwerkstätte und lief damit freudigst seiner Pflegeheimat Lemau zu. 

Aber sein Weg führte über die Grenzbrücke und das neue Kleidchen ward natürlich der österreichischen Finanzwache sofort auffällig. Der Knabe wurde in das auf der Brücke befindliche Wachlokal geführt, dort wurden ihm die neue Hose, die Weste und Joppe wegen Zolldefraudation abgenommen und das Kind mit der alten Hose und dem Hemde am Leibe weiter geschickt nach dem 1 1/4 Stunden entfernten Lemau. 

Die gesetzlichen Verordnungen wollte das Kind gewiß nicht umgehen – allzu scharf macht schartig!