Im Prinzip hatten die Gemeinderäte gar keine andere Wahl. Sie mussten dem geänderten Antrag für den Neubau von drei Gebäuden mit Luxuswohnungen auf dem Grundstück an der Bayerstraße 3 zustimmen. Denn laut Marktbürgermeister Franz Rasp (CSU) fällt das Grundstück eindeutig unter den berühmten Paragraf 34 des Baugesetzbuches und ist somit dem Innenbereich zuzuordnen. Das sieht der Baurechtler des Marktes, Markus Hölzl, so. Das sieht die Bauaufsicht im Landratsamt ebenfalls so. Und inzwischen auch die Regierung von Oberbayern. »Hier gibt es eine klare Rechtsauffassung«, betonte Markus Hölzl mehrmals. Die Gebäude würden sich im Zweck, Maß und Bauweise in die Umgebung einfügen.
Was in der aktuellen Fassung nun genau geplant ist, erläuterte Projektleiter Jan Brielmann. Demnach sei das Projekt deutlich geschrumpft. Aus den ursprünglich vier Baukörpern wurden drei. Die Wohnungszahl sank von 27 auf 24, die Wohnfläche von 2900 auf 2400 Quadratmeter und die Grundfläche von 2800 auf 2500 Quadratmeter. Sogar um ein Drittel kleiner wird die Tiefgarage.
»Alle Kriterien für eine Zustimmung sind erfüllt«, stellte Bürgermeister Rasp klar. Darüber hinaus wies Markus Hölzl darauf hin, dass das Landratsamt das Einvernehmen des Gemeinderats ersetzen muss, wenn er es rechtswidrig nicht erteilt.
An dieser Stelle hakte Hans Kortenacker (BBG) nach. Er wollte wissen, ob es sich bei dem Grundstück nicht doch um eine sogenannte Außenbereichsinsel im Innenbereich handeln könnte. Was der Bürgermeister klar verneinte. Daher betonte Kortenacker, dass die »Verlässlichkeit des Gemeinderats gegenüber dem Bauwerber ein wichtiges Gut ist. Eine Ablehnung wäre ein falsches Signal an ihn«, sage der BBG-Mann. Er wies auch darauf hin, dass das Gremium ästhetische Gesichtspunkte nicht bewerten dürfe.
Seinen Unmut über die Situation tat dann Dr. Bartl Wimmer (Grüne) kund. »Ich bin weder mit dem aktuellen noch den bisherigen Projekten des Bauwerbers glücklich«, sagte er. »Es gibt aber wenig Spielraum. Deshalb müssen wir wohl zustimmen.« Genauso sah es auch Michael Koller (FW). »Wenn es rechtlich möglich ist, dann haben wir keine andere Wahl. Für den Wohnungsmarkt bringt uns das allerdings nix.«
Die immer wieder angekündigte Klage des Bundes Naturschutz war übrigens auch in der Gemeinderatssitzung ein Thema. Dazu stellte Franz Rasp allerdings klar, dass erst geklagt werden kann, wenn die Genehmigung erteilt ist. Und dafür ist jetzt das Landratsamt zuständig. Christian Fischer