Die fünf Kalaschnikows, die Maschinenpistole Scorpion, sechs Magazine und 27 Patronen waren in einer Kiste unter dem Beifahrerfußraum versteckt. Hintergrund der Fahrt sollen rund 160 000 Euro Schulden des Mannes aus Drogengeschäften sein. Rechtsanwalt Dr. Florian Eder sprach von »Hinterleuten«, die seinen Mandanten unter Druck setzten, die er jedoch aus Sorge um seine Familie nicht benennen könne. Für diesen Transport sollte er einen BMW X 3 kaufen und in Slowenien zulassen. »Ziel war Antwerpen. Ein Anrufer sollte ihn dann genauer informieren«, erklärte der Verteidiger, der betonte, dass sein Mandant weder über den »Nutzen der Waffen« noch über die endgültige Bezahlung Bescheid gewusst hatte. »Man hätte ihm das Geld vermutlich von seinen Schulden abgezogen.«
»17 Zentimeter hoch und 150 Zentimeter lang«, schilderte ein Kriminalkommissar des Landeskriminalamtes das »Schmugglerversteck«, das von unten angebaut gewesen sei. Die Scorpion, die kleinste Maschinenpistole der Welt, sei aus zwei Exemplaren zusammengebaut gewesen, die Kalaschnikows mit russischer und chinesischer Prägung gekürzt worden. Auch drei Magazine seien gekürzt gewesen, die Patronen aus Serbien stammten aus dem Jahr 1994, die chinesischen von 1966. Der Sonderermittler wusste, dass der Angeklagte als Teil einer Drogenschmuggler-Organisation in Bosnien-Herzegowina aufgefallen war und sein Name auch bei Einbruchsermittlungen in Österreich aufgetaucht sei. Vorbestraft ist er bislang lediglich einmal in Slowenien wegen Urkundenfälschung.
»Kein alltägliches Strafverfahren«, sagte Staatsanwalt David Eberlein dazu und äußerte Zweifel, ob es sich hier um eine einmalige Kurierfahrt gehandelt habe. Weil die Waffen verändert wurden und so wohl nie von einer Armee eingesetzt wurden, handelt es sich »formal« um keine Kriegswaffen, sondern lediglich um Schusswaffen. Dem Angeklagten müsse bewusst gewesen sein, dass mit solchen Waffen Menschen verletzt und getötet werden können. Eberlein beantrage drei Jahre und zehn Monate.
Florian Eder sah keinerlei Anhaltspunkte für weitere Taten. »Er war schlicht Kurierfahrer.« Der Kauf und die Anmeldung eines Autos erschienen dem Verteidiger nachvollziehbar: »Wenn man ihn erwischt, sind die Hintermänner raus.« Der Angeklagte hatte die Anweisungen zu befolgen, auch aus Sorge um die Familie. Schließlich sei auch keine Einfuhr, sondern eine »Durchfuhr« geplant gewesen, und der Zweck der Waffen unklar. Eder meinte, dass man seinem Mandanten nach fünf Monaten U-Haft eine Bewährung zugestehen könne und das Strafmaß daher zwei Jahre nicht überschreiten solle.
Dem mochte die drei Richter nicht folgen. Sie entschieden auf drei Jahre und sechs Monate. »Der Angeklagte hatte die Tatherrschaft«, widersprach Vorsitzender Martin Forster der Sicht eines reinen Kurierfahrers. Dafür, dass sich der 30-Jährige »erstmal dumm gestellt hat«, dafür zeigte Forster Verständnis, nicht aber für Tat. »Eine Durchfahrt ändert nichts an der Gefährlichkeit.« Neben der »kleinsten Maschinenpistole der Welt« seien auch die Kalaschnikows gekürzt worden, um sie so besser verdeckt tragen zu können. Der Vorsitzende verwies auf den brutalen Drogenkrieg in Belgien und den Niederlanden mit Toten auf den Straßen.
Zum Vergleich des Strafmaßes verwies Forster auf ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim, das allein für eine Scorpion drei Jahre und fünf Monate verhängt habe. Allerdings habe es sich dabei um einen potenziellen Verkäufer gehandelt. Stichwort Kauf. Der Sonderermittler taxierte die Mini-MP auf 1500 Euro, bei fünf Kalaschnikows dürfe man lediglich 250 Euro je Stück erwarten. Allerdings habe ein Händler durchaus schon mal 6000 Euro für eine solche AK 47 hingeblättert.
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