Besondere Verwunderung riefen dabei die Unterlagen zweier Mitreisender hervor: Neben ihren Ausweispapieren präsentierten die Männer, 33 und 49 Jahre alt, einen von den österreichischen Justizbehörden ausgestellten »Hafturlaubsschein«. Die Genehmigung, die ihnen temporäre Haftentlassung gewährte, war jedoch ausschließlich für das österreichische Staatsgebiet gültig – ein Aufenthalt in Deutschland war damit nicht erlaubt.
Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wurden die beiden Männer zur Polizeidienststelle in Piding/Urwies gebracht. Nach Rücksprache mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt in Österreich wurde ihr Hafturlaub umgehend widerrufen. Infolgedessen traten die Männer ihre Rückreise nach Österreich an – freiwillig, jedoch unter der Begleitung österreichischer Justizbeamter. Laut eigenen Angaben waren die beiden auf dem Weg nach Tirol, um dort an einer Familienfeier teilzunehmen. Diese musste nun ohne ihre Anwesenheit stattfinden. Der Vorfall ereignete sich am 28. März. fb


