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Keime im Wasser: Abkochverfügung in Staudach-Egerndach wieder aufgehoben

Staudach-Egerndach – Gute Nachrichten gibt es in der Gemeinde Staudach-Egerndach: Die Abkochverfügung ist wieder aufgehoben. Das Wasser wird derzeit gechlort, kann aber als Trinkwasser 
verwendet werden, teilte die Gemeinde mit.


Nachdem am vergangenen Mittwoch am Hochbehälter Hochkehr Enterokokken-Bakterien festgestellt worden waren, wurde war umgehend die Abkochverfügung erlassen. Die Bürger wurden durch Infozettel an jeden Haushalt – verteilt von Mitgliedern der Feuerwehr und Mitarbeitern des Bauhofs – über diese Verfügung informierte und auf die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam gemacht.

Am Donnerstag wurde dann die Chloranlage in Betrieb genommen. Die Abkochverfügung kann aber erst jetzt, nachdem sicher festgestellt wurde, dass die entsprechende Chlorkonzentration im gesamten Leitungsnetz gegeben ist, aufgenommen werden. Das Wasser kann als Trinkwasser verwendet werden. Ein leichter Chlorgeruch ist normal.

Wie lange im Gemeindegebiet das Trinkwasser gechlort werden muss, ist nicht abzuschätzen. Die 
Gemeinde arbeitet eng 
mit dem Gesundheitsamt Traunstein zusammen, um die Zeit der Chlorung so kurz wie möglich zu halten. Auch auf der Homepage der Gemeinde wird über laufende Maßnahmen informiert, betont Bürgermeisterin Martina Gaukler. Zudem werde nach dem Grund für diese Verunreinigung des Wassers gesucht. tb

Die Erstmeldung vom 16. Juli: 

Staudach-Egerndach – Das Trinkwasser in Staudach-Egerndach muss ab sofort abgekocht werden: Bei einer aus dem Leitungsnetz entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verkeimung im Trinkwasser der Gemeinde festgestellt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Traunstein hat die Gemeinde Staudach-Egerndach daraufhin am Mittwoch aus Sicherheitsgründen eine sofortige Abkochverfügung erlassen. Diese gilt bis auf Widerruf.

Daher ist ab sofort das Wasser der gemeindlichen Wasserversorgung vor Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen. Dazu soll man das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Aus praktischen Gründen empfiehlt die Gemeinde, Wasserkocher zu verwenden.

Familienangehörige, sonstige Hausbewohner und Hausgäste sowie etwaige andere Hausbewohner müssen von der Notwendigkeit, das Wasser abzukochen, informiert werden. Auch ist dafür zu sorgen, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt Trinkwasser entnehmen können.

An jeder möglichen Wasserentnahmestelle müssen unverzüglich Hinweise (Schilder oder Zettel) mit folgender Aufschrift dauerhaft und gut sichtbar angebracht werden: »Dieses Wasser ist vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen«.

Von der Gemeinde Staudach-Egerndach wird eine Chlorung des Trinkwassers aufgebaut. Diese soll für eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers sorgen. »Das aufbereitete Trinkwasser ist für den menschlichen Genuss auch weiterhin geeignet, ein leichter Chlorgeruch ist möglich und absolut unproblematisch«, so die Gemeinde. Sie weist aber auch darauf hin, dass in speziellen Bereichen wie etwa Dialyse, Herstellung von Babynahrung, gewerbliche Lebensmittelerzeugung oder auch Aquaristik, durch die Beimischung von Chlor im Trinkwasser negative Effekte entstehen können.

Die Chlorungsmaßnahme wird nach Angaben der Gemeinde circa zwei Wochen dauern. Eine Aufhebung der jeweiligen Maßnahmen erfolge immer in Absprache mit dem Gesundheitsamt Traunstein. Aktuelle Informationen zu den laufenden Maßnahmen gebe es auf der Homepage der Gemeinde Staudach-Egerndach, auch bietet die Gemeinde unter der Rufnummer 08641/6995-55 ein Info-Telefon an. fb