Schritt zur Entbürokratisierung des Bauwesens

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Der Berchtesgadener Gemeinderat erhielt einen Überblick über die Neuregelungen im Baurecht. Dadurch soll das Bauen vereinfacht und beschleunigt werden. (Foto: Archiv Ulli Kastner)

Berchtesgaden — Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde Anfang des Jahres geändert, um das Bauen in Bayern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es gibt nun beispielsweise mehr genehmigungsfreie Bauvorhaben, gelockerte Stellplatzregelungen und Erleichterungen für Bestandsbauten. Zudem wurden die Genehmigungsverfahren beschleunigt, mit einer verkürzten Frist für die Vollständigkeitsprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Markus Hölzl, Mitarbeiter im Bauwesen, gab während der jüngsten Marktgemeinderatssitzung den Berchtesgadener Räten einen Überblick über die Neuregelungen im Baurecht, dessen Ziel es ist, das Bauen durch Entbürokratisierung und Deregulierung einfacher und schneller zu machen.


Sonderbauten

Für Sonderbauten wurde die Definition und Anforderungen angepasst. Die Einstiegsschwelle in den Sonderbau für Gaststätten wurde auf Betriebe mit mehr als 60 Gastplätzen und für erdgeschossige Gaststätten auf Betriebe mit mehr als 100 Gastplätzen angehoben. Hotels und Pensionen müssen mindestens 30 Betten aufweisen, um als Sonderbau zu gelten und Campingplätze fallen gar

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