Nachdem alle Soldaten des Gebirgsjägerbataillons aus ihrem Einsatz in Mali nach Bischofswiesen zurückgekehrt sind und die Einsatznachbereitungen abgeschlossen sind, nehmen die Übungstätigkeiten am Standortübungsplatz Silberg zu – es wird wieder regelmäßig geübt.
Erholungssuchende, Wanderer und Naturfreunde sowie alle, die nicht der Bundeswehr angehören, werden gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, dass am Silberg ein Betretungsverbot besteht. Am Rand des Sicherheitsbereiches sind weiße Schilder mit schwarzer Schrift aufgestellt, deren Aufschrift lautet: »Militärischer Sicherheitsbereich – Grenze des Truppenübungsplatzes. Schieß- und Übungsbetrieb, Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.« Auch wenn der Bereich nicht mit einem Zaun abgesperrt ist, ist ein Betreten dennoch nicht erlaubt.
Neben der Wahrung der militärischen Sicherheit dient das Betretungsverbot in allererster Linie dem Schutz vor verschiedenen Gefahren für Leib und Leben, die beim Betreten von Sicherheitsbereichen entstehen können; unter anderem durch gepanzerte Fahrzeuge, Soldaten in einer Übungssituation, Blendgranaten, gefährliche Gegenstände sowie plötzliche laute akustische Geräusche.
Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass Militärische Sicherheitsbereiche mit einer Flugverbotszone im Umkreis von 100 Metern belegt sind. Daher sind Drohnenflüge über den Standortübungsplatz verboten. Das gilt auch für die Standortschießanlage am Böcklweiher sowie die Jägerkaserne in der Strub selbst.
Erholungssuchende, Wanderer und Naturfreunde werden eingeladen, das reichhaltige Angebot der Region an Wander- und Spazierwegen zu nutzen, jedoch das Gebiet auf dem Standortübungsplatz zu meiden. fb