Bildtext einblenden
Der rote Bereich darf nicht mehr betreten werden.

Betretungsverbot: »Gilt für mich nicht« – Auch ein Jahr nach Verordnungsstart besuchen ungebetene Gäste den Königssee-Gumpen

Schönau am Königssee – Die Wildcamper, die kürzlich am Königssee ihr Zelt aufgeschlagen hatten, waren heuer nicht die einzigen unerwünschten Gäste rund um den Königsbach-Wasserfall gewesen, wie der Nationalpark Berchtesgaden auf Anfrage bestätigt. Dieses Jahr seien bereits 16 Personen im gesperrten Vegetationsschutzgebiet am Königssee angetroffen worden. Seit einem Jahr gilt die Verordnung, wonach der Bereich um die Gumpen am Königsbach-Wasserfall nicht mehr betreten werden darf. Das zehn Hektar große Areal war im Juni vergangenen Jahres gesperrt worden. Die Verordnung gilt für mindestens fünf Jahre. Zahlreiche Schilder weisen auf die Sperrung hin. 


Die Kontrollen führt der Nationalpark Berchtesgaden im Schichtdienst durch – »täglich«, so Ole Behling, Leiter der Nationalpark-Ranger, auf Anfrage. Vor allem an Wochenenden träfen die Ranger auf unerwünschte Gäste. »Das Wetter ist dabei nicht entscheidend«, sagt Ole Behling.

Werden Personen rund um den Königsbach-Wasserfall erwischt, stellten die Ranger die Personalien fest und leiteten diese an das Landratsamt Berchtesgadener Land weiter.

Bildtext einblenden
Jene, die die Stop-Schilder missachten, machen sich strafbar.

Nach der Übernachtungsaktion der Wildcamper, über die die Polizei Berchtesgaden in einer Aussendung berichtet hatte, wurde die Zahl der Kontrollen nicht erhöht. Ole Behling sagt: »Wir sind aber weiterhin engmaschig im Vegetationsschutzgebiet unterwegs und kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.« Die möglichen Strafen sind empfindlich: dreistellig bei einmaliger Missachtung. Wer sich wagt, mehrfach durch das Sperrgebiet zu gehen, und sich dabei erwischen lässt, wird mit bis zu 25.000 Euro belangt. In den ersten beiden Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung im Juni vergangenen Jahres hatten Nationalpark-Ranger 69 Verstöße notiert. Für dieses Jahr rechnet Ole Behling »mit einer vergleichbaren Anzahl an Verstößen wie im Vorjahr«. Um gegen Wildcamper und Personen, die gegen die Nationalparkverordnung verstoßen, vorgehen zu können, setzt der Nationalpark auf »durchgehende Präsenz von sehr früh morgens bis spät abends, bei jedem Wetter«, sagt Ole Behling.

Die Ranger arbeiten im Schichtdienst. Zwei weitere Kollegen verstärken das Team zusätzlich als Saisonkräfte bis in den späten Herbst hinein. Im Nationalpark setzt man auf Kontrollen durch das Personal. Videoüberwachung mithilfe von Kameras? Sei nicht geplant, erklärt der Nationalpark Berchtesgaden.

kp