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Das geschah am 28. Mai 1926

Traunstein. In München besteht seit kurzer Zeit eine Verordnung, daß derjenige, der Orangenschalen, Bananenschalen, Obstrest, Zeitungspapier usw. auf die Anlagen und Straßen wirft, und auf frischer Tat ertappt wir, das Papier sofort aufheben und gleichzeitig an Ort und Stelle 2 Mark "büchseln" muß.


Dieses Gespenst der 2-Marktzetteln der Schutzleute hat bis jetzt in München einen guten Erfolg gehabt. Bei uns in Traunstein sieht es auch oft recht lieb auf den Straßen aus. Die reine Sammlung von Küchenzetteln und Speisekarten erhöht oft den Reiz des Straßenbildes. 

Oft konnte man beobachten, daß, trotzdem der Papierkorb in der Nähe ist, das Papier lediglich ausgerechnet daneben hingeworfen wird. Früher, da brauchte man bloß einen Arbeiter, der die Straßen säuberte, heute müssen zwei den Andrang von einer Papier- und Schalenflut überwältigen. 

In München überlegt es sich heute schon jeder ganz besonders, ein Papier wegzuwerfen, und wenn er in seiner Gedankenlosigkeit es getan hat, dann läuft er wieder zurück und hebt es auf. (...) In Traunstein wird dies – als erste Provinzstadt – nun ebenfalls eingeführt. (...) Der auf frischer Tat Ertappte braucht aber nicht zwei Mark zu bezahlen, sondern er wird nur um eine Mark erleichtert.