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Das stand am 17. Juni 1895 in der Zeitung

Traunstein. Bei dem Neubau des Gasthofes »Zum Maximilians-Garten« mußte der Bauherr den Bauplatz durch Planken gegen die Straße zu absperren, damit keine Verkehrsstockungen vorkommen konnten.


Weshalb mußte derselbe sich einer Bauordnung unterziehen, und der Bauherr des alten Höllbräustadels nicht? Oder hat dieser mehr Recht und unumschränkte Freiheit, daß er die ganze Straße als Baustelle benützen darf, ohne die geringste Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und dadurch den Verkehr recht oft ganz behindert.

Wir glauben nicht, daß dieser Bauherr sich solch großer Rechte erlauben darf weil er Gemeindekollegiumsmitglied ist!! Was in einem Dorfe nicht vorkommen dürfte, wird hier rücksichtslos geduldet, aber nicht bei jedermann.

(Sonderbare Rücksichten!) Könnte man denn nicht polizeilich verbieten oder verlangen, daß, so lange der Abbruchschutt nicht weggefahren ist, kein Baumaterial (Ziegel etc.) gelagert werden dürfte, so daß diese große Verkehrsstörung unmöglich wäre.