Zu dritt das Urteil fällen
Berchtesgaden – Erst kürzlich an einem Montag war Helmut Langosch wieder als Schöffe am Gericht in Laufen im Einsatz. Ein Afghane hatte kinderpornografische Videos auf dem Mobiltelefon gehabt und saß deshalb auf der Anklagebank, Helmut Langosch neben dem Vorsitzenden Richter Martin Forster. Die beiden und ein weiterer Schöffe entscheiden gemeinsam über das Strafmaß des Angeklagten. In der Kinderpornografie-Verhandlung kam es zu keinem Urteil. Es steht noch ein Gutachten aus, dann kommt es zu einem neuen Termin (siehe Bericht unten). Wahrscheinlich ist der 59-Jährige dann dabei. Der vierfache Familienvater ist seit einer Wahlperiode, seit 2018, als ehrenamtlicher Richter im Einsatz. Die Tätigkeit will er in der nächsten Amtsperiode fortführen.
Das Gericht lädt ihn einmal pro Monat zu einer Verhandlung ein. Es geht um Vergehen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren liegt, oder um Verbrechen, bei denen die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt. Solche Fälle nämlich landen vor dem Schöffengericht, wo unvoreingenommene Laienrichter, die keine juristische Ausbildung haben, gemeinsam mit
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