Initiiert wird das Volksbegehren von den bayerischen Landesverbänden des Allgemeinen deutschen Fahrradclubs (ADFC) und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) sowie den elf bayerischen kommunalen Radentscheiden, die es bisher schon gab – unter anderem in Augsburg, München, Freising und Rosenheim. Als Bündnispartner haben sich der Bund Naturschutz in Bayern (BN) sowie die Landesverbände von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, ÖDP, Die Linke und Volt der Initiative angeschlossen.
Gemeinsames Ziel ist es, die jetzige Lage zu verbessern. Die Initiatoren bemängeln unter anderem, dass es den Kommunen weitgehend allein überlassen sei, ob und wie sie den Radverkehr fördern und dass sie zu wenig Unterstützung vom Freistaat bekommen: »Das Ergebnis ist – sofern überhaupt vorhanden – ein Flickenteppich unterschiedlichster und meist nicht ausreichender Radwege. Die Kombination von Rad und ÖPNV wird in Bayern alles andere als leicht gemacht«, lässt sich auf der Homepage nachlesen. All dies soll ein Radgesetz ändern, das Staatsregierung und Kommunen verpflichtet, umweltfreundliche Mobilität praktisch umzusetzen.
Die Staatsregierung hat sich 2017 das Ziel gesetzt, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Bis jetzt ist nach Angaben des Bündnisses der Radverkehrsanteil aber nur marginal auf 11 Prozent gestiegen. Kein Wunder, sagen die Vertreter des Radentscheids: »Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen.« Deswegen sagt Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid: »An weit über der Hälfte der Staats- und Bundesstraßen gibt es keinerlei Radwege. Hier hat man meist nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist oft nicht möglich, teuer und nicht garantiert. Bayern braucht deshalb ein Radgesetz, das Zuständigkeiten, Ressourcen und Standards regelt. Berlin und Nordrhein-Westfalen haben bereits Radgesetze und kommen seither besser voran.«
Die Initiatoren hoffen, dass sich möglichst schnell viele Stimmberechtigte ab morgen, 16. Juni, in den Rathäusern in die Unterschriftenlisten zur Zulassung des Volksbegehrens eintragen, damit das in Bayern dreistufige Verfahren seinen Lauf nehmen kann.
Der Weg zum Volksentscheid
Die bayerische Verfassung kennt zwei Wege der Gesetzgebung: einmal durch das zuständige Organ der Legislative, den Landtag, und außerdem noch die Volksgesetzgebung durch einen sogenannten Volksentscheid.
Das Verfahren besteht aus drei Stufen. Die Initiative für ein Radgesetz befindet sich aktuell in Stufe 1, dem Zulassungsverfahren. Hier müssen bayernweit (ohne zeitliche Begrenzung) 25000 Stimmberechtigte in den Rathäusern unterschreiben. Ist diese Zahl erreicht und der Begehrenstext zulässig, kommt es zu Stufe 2, dem Volksbegehren. Unterschreiben hier in einem festgelegten Zeitraum mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern, dann erst kommt es zu Stufe 3, dem eigentlichen Volksentscheid. Damit wird das Gesetzesvorhaben den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt.
Thomas Jander